Bitte wenden Sie sich ausschließlich an Ihren Kaufvertragspartner, also an denjenigen, von dem Sie das Rad erworben haben. In der Regel ist das Ihr Fachhändler. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, benötigen Sie den Kaufbeleg und das vollständig ausgefüllte Serviceheft. Ihr Händler setzt sich dann zur weiteren Klärung mit uns in Verbindung.
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