Auch wenn wir bei der Auswahl unserer Komponenten größten Wert auf Qualität und Langlebigkeit legen, ist es möglich, dass ein Defekt an Ihrem Riese & Müller Bike auftritt. In diesem Fall stellt sich oft die Frage, ob der Defekt im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie abgedeckt ist. Diese beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen.
Wann greift die Gewährleistung?
Die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, tritt immer dann ein, wenn ein Mangel bereits vor der Übergabe des Bikes an Sie bestanden hat oder zu erwarten war (z. B. Materialfehler, Montagefehler, etc.). Die exakten gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben. Sie beginnt mit dem Moment, in dem Sie Ihr Bike in Empfang nehmen.
Bei individuell für Sie gebauten, neuen Bikes beträgt sie zwei Jahre.
Bei sofort verfügbaren Neurädern und neuwertigen Bikes aus dem Online Shop oder unserem Werksverkauf (gefahren weniger als 10 km) beträgt sie ebenfalls zwei Jahre.
Bei Gebraucht- oder Vorführbikes aus unserem Online Shop oder unserem Werksverkauf (gefahren mehr als 10 km) haben Sie ein Jahr Gewährleistung.
Ansprüche im Sinne der Gewährleistung richtet der Käufer (Sie) an den Verkäufer des Bikes. Der Verkäufer ist in der Regel Ihr Riese & Müller Fachhändler. Auch bei Bikes, die Sie im Online Shop oder unserem Werksverkauf erworben haben, erfolgt die Abwicklung eines Gewährleistungsfalls über den Fachhandelspartner, den Sie bei Ihrem Kauf als Service Hub ausgewählt haben.
Ihr Händler wird die Reklamation vor Ort begutachten, bewerten und bei Bedarf im nächsten Schritt an uns herantreten, um Ihre Ansprüche uns gegenüber geltend zu machen.
Eine direkte Abwicklung zwischen Ihnen als Kunde und Riese & Müller als Fahrzeughersteller ist nicht möglich.
Mängel an den Komponenten anderer Hersteller, wie beispielsweise Bosch, Rohloff, Enviolo oder Suntour, reklamiert Ihr Händler im Regelfall nicht bei Riese & Müller, sondern direkt bei dem Komponentenhersteller. Diese Vorgehensweise wird stets im Sinne unserer Kunden angewandt, denn die direkte Kommunikation der betreffenden Stellen verkürzt die Bearbeitungszeit meist wesentlich.
Selbstverständlich stehen wir als Fahrzeughersteller sowohl unseren Händlern als auch den Komponentenherstellern bei Bedarf stets unterstützend zur Verfügung.
Verschleiß, der nicht auf einen Mangel zurückzuführen ist, ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.
Wann greift die Garantie?
Unbeschadet der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmangelhaftung gewährt Riese & Müller fünf Jahre Garantie auf den Bruch von Rahmen und Hinterradschwinge. Weiterhin geben wir Ihnen eine freiwillige Garantie auf den Akku von zwei Jahren: Wir garantieren, dass der Akku nach zwei Jahren oder 500 vollen Ladezyklen (je nachdem, was zuerst erreicht wird) eine Kapazität von 60 Prozent aufweist. Diese Garantie gilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie sind Erstbesitzer des Bikes.
Sie haben Ihr Bike innerhalb von vier Wochen online registriert.
Der Fahrradpass im Anhang der Allgemeinen Betriebsanleitung wurde vollständig ausgefüllt und sämtliche dort aufgeführten Inspektionen vorgenommen und eingetragen.
Alle Garantieleistungen und -bedingungen finden Sie hier im Detail.
Wo liegt der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
| Gewährleistung | Riese & Müller Garantie |
Grundlage | Gesetzlich geregelt (BGB) | Freiwillig |
Was ist enthalten? | Mängel, die schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden oder zu erwarten waren | Brüche des Rahmens und Verschleiß des Akkus (genaue Garantieleistungen siehe hier) |
Dauer bei Neuware | 2 Jahre ab Übergabe | 5 Jahre ab Übergabe |
Dauer bei Gebrauchtware | 1 Jahr ab Übergabe | keine |
Vertragspartner | Verkäufer des Bikes | Riese & Müller |
Ansprechpartner | Verkäufer des Bikes (Händler), bei Käufen im Riese & Müller Online Shop oder Werksverkauf der ausgewählte Service Hub | Verkäufer des Bikes (Händler), bei Käufen im Riese & Müller Online Shop oder Werksverkauf der ausgewählte Service Hub |
Voraussetzungen | Bestimmungsgemäßer Gebrauch |
(weitere Bedingungen siehe hier) |