Wer ist mein Ansprechpartner für die Wartung und Reparatur meines Bikes?
E-Bikes sind technisch anspruchsvolle Fahrzeuge, deren sichere Nutzung maßgeblich von der regelmäßigen Wartung durch geschultes Fachpersonal abhängt. Gleiches gilt für Reparaturen aller Art.
Grundsätzlich ist der Riese & Müller Händler, bei dem Sie das Bike gekauft haben – bzw. den Sie beim Kauf eines Bikes im Online Shop oder Werksverkauf als Service Hub gewählt haben –, Ihr Ansprechpartner rund um Service, Wartung und Reparatur. Sofern Sie hierfür einen anderen Riese & Müller Händler aufsuchen möchten, ist dies grundsätzlich möglich. Eine Übersicht über alle Händler in Ihrer Nähe finden Sie in der Händlersuche auf unserer Website.
Bitte beachten Sie jedoch, dass nur Ihr Kaufvertragspartner bzw. Service Hub verpflichtet ist, Ihnen Termine anzubieten und Reklamationen im Rahmen der Gewährleistung entgegenzunehmen und abzuwickeln.
Da die Bikebranche in den letzten Jahren einen großen Aufschwung erlebt hat, ist das Arbeitsaufkommen in den Werkstätten sehr hoch. Bitte beachten Sie daher, dass eine gewisse Wartezeit bei Werkstatt-Terminen unvermeidbar ist.
Bitte beachten Sie, dass Händler, die nicht mit Riese & Müller zusammenarbeiten, keine Unterstützung und auch keine Ersatzteile von Riese & Müller anfordern können.
Auch eine nachträgliche Begleichung von Rechnungen fremder Händler im Rahmen der Kulanz ist nicht möglich.
Wir empfehlen daher, Ihr Fahrzeug ausschließlich bei ausgewiesenen Riese & Müller Fachhändlern warten und reparieren zu lassen.
Wie muss mein Fahrzeug gewartet werden?
Pflegen Sie Ihr E-Bike regelmäßig und lassen Sie die turnusmäßigen Wartungsarbeiten von Ihrem Fachhändler durchführen. Die erste Wartung steht nach spätestens 400 km an, danach ist sie alle 2.000 km oder ein Jahr ab Verkaufsdatum fällig (je nachdem, was zuerst eintritt). In der Allgemeinen Betriebsanleitung Ihres Bikes finden Sie einen detaillierten Service- und Wartungsplan, aus dem hervorgeht, welche Arbeiten zu welchem Zeitpunkt anstehen.
Regelmäßige Wartungen dienen sowohl Ihrer eigenen Sicherheit als auch der Langlebigkeit Ihres Bikes.
Was sind Verschleißteile?
Einige Bauteile Ihres E-Bikes unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß. Die Höhe des Verschleißes ist abhängig von der Pflege, Wartung und Art der Nutzung (Fahrleistung, Regenfahrt, Schmutz, Salz, etc.). Welche Bauteile einem Verschleiß unterliegen, können Sie in der Allgemeinen Betriebsanleitung nachlesen.
Ein Austausch dieser Teile, der durch Verschleiß notwendig wird, unterliegt nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Sobald ein Verschleißteil seine Verschleißgrenze erreicht hat, muss es getauscht werden. Ihr Riese & Müller Fachhändler hat Einsicht in die Stückliste Ihres Bikes und kann das Teil genau bestimmen, für Sie bestellen und anschließend auswechseln.
Mein Fahrzeug ist defekt – was nun?
Auch wenn wir bei der Auswahl unserer Komponenten größten Wert auf Qualität und Langlebigkeit legen, ist es möglich, dass eine Reparatur notwendig wird. Auch diese wird von Ihrem Riese & Müller Fachhändler durchgeführt. Falls Ihr Händler hierbei die Unterstützung des Herstellers benötigt, wendet er sich an unseren technischen Händlerservice.
Wenn Sie vermuten, dass es sich bei dem Defekt um einen Fall im Sinne der Gewährleistung und Garantie handelt, ist ebenfalls der Händler, bei dem Sie das Bike gekauft haben, Ihr richtiger Ansprechpartner. In welchen Fällen es sich um Gewährleistungs- und Garantie-Angelegenheiten handelt, lesen Sie hier.