Da sich unser Online-Shop-Angebot an deutsche und französische Interessentinnen und Interessenten richtet, können die dort angebotenen Bikes auch ausschließlich an Service-Hubs in diesen Ländern ausgeliefert werden. Die anschließende Ausfuhr der Bikes in ein Nicht-EU-Land, beispielsweise die Schweiz, ist seitens Riese & Müller nicht vorgesehen.
Aus diesem Grund besteht hierfür kein Prozess, sodass wir Ihnen leider weder die Mehrwertsteuer erstatten noch einen Ausfuhrschein/Taxbackbeleg erstellen können.
Gerne können Sie aber Kontakt zu Riese & Müller Fachhändlern im Grenzgebiet aufnehmen. Möglicherweise können diese Ihnen aus eigener Erfahrung Tipps und Möglichkeiten zur alternativen Abwicklung aufzeigen.
Andernfalls empfehlen wir Ihnen, sich direkt an einen Händler in Ihrer Destination zu wenden. Diese haben Zugriff auf viele sofort verfügbare Bikes, die wir all unseren Fachhandelspartnern zu attraktiven Preisen anbieten.
