Sofern die Box mit dem notwendigen Kinder-Zubehör ausgestattet ist, dürfen Sie in Ihrem Load HS und Carrie HS Kinder unter 7 Jahren transportieren.
Die rechtliche Grundlage hierfür bietet § 35a Abs. 9 StVZO.
Demnach müssen Krafträder (und bei einem HS-Bike handelt es sich um ein Kleinkraftrad), auf denen neben dem Fahrer eine weitere Person befördert wird, mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind nach § 61 StVZO Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Unter "Beifahrer" werden hier jedoch nur Menschen ab einem Alter von mindestens 7 Jahren definiert.
Für Kinder unter 7 Jahren gelten laut dem o.g. Paragraphen andere Regeln:
Kinder unter 7 Jahren dürfen auf Krafträdern dann mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder ähnliches dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können. Dies ist beim Load HS und Carrie HS der Fall.
Die Anzahl der Sitze für "Beifahrer" (also Personen ab 7 Jahren) müssen (inklusive dem Sitz des Fahrers) in der Betriebserlaubnis explizit ausgewiesen werden. Der eingetragene Sitz in den COC Papieren ist also der für den Fahrer des Fahrzeugs. Die Sitze für Kinder unter 7 Jahren müssen hier nicht eingetragen werden.
Informationen zum Kindertransport auf anderen HS-Modellen finden Sie unter
Die oben genannten Regelungen beziehen sich ausschließlich auf Deutschland.
Im Ausland (auch in Österreich und der Schweiz) können ggf. andere Regeln herrschen. Sollten Sie mit Ihrem HS Bike eine Fahrt ins Ausland planen, informieren Sie sich bitte über die dortige rechtliche Lage.
