HS-Bikes (S-Pedelecs) gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, weshalb für sie entsprechende Regeln gelten. Beispielsweise dürfen Radwege nur genutzt werden, wenn diese explizit für Kleinkrafträder freigegeben sind. Die rechtlichen Bestimmungen für S-Pedelecs finden Sie in der aktuellen Betriebsanleitung auf Seite 9.
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