Rechtlich handelt es sich bei einem HS-Bike (S-Pedelec) um ein Kleinkraftfahrzeug. Auch durch eine Drosselung oder einen Umbau verliert das Fahrzeug diesen Status nicht. Es gibt daher keine legale Möglichkeit, ein S-Pedelec (Kraftfahrzeug) in ein Pedelec (Fahrrad) umzubauen.
Vor über einer Woche aktualisiert