Rechtlich handelt es sich bei einem HS-Bike (S-Pedelec) um ein Kleinkraftfahrzeug. Auch durch eine Drosselung oder einen Umbau verliert das Fahrzeug diesen Status nicht. Es gibt daher keine legale Möglichkeit, ein S-Pedelec (Kraftfahrzeug) in ein Pedelec (Fahrrad) umzubauen.
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