Der Anbau eines Fahrradanhängers ist gestattet, sofern nach Ablauf des Mietzeitraums die Anhängerkupplung rückstandslos zurückgebaut werden kann. Bitte beachte, dass der Anbau bzw. Tausch von weiteren Bauteilen nicht gestattet ist.
Darf ich Anbauten wie zum Beispiel eine Fahrradanhängerkupplung vornehmen?
Vor über 10 Monaten aktualisiert